
Das RDG regelt, wer Rechtsdienstleistungen erbringen darf. Seit dem OLG-Urteil 2024: Nur Anwälte dürfen Bewertungen löschen.
Schutz vor unqualifizierten Personen in rechtlichen Angelegenheiten. Rechtsdienstleistungen sind Rechtsanwälten vorbehalten.
Erfordert juristische Prüfung: Meinungsfreiheit vs. Schmähkritik, Tatsachenbehauptungen, Persönlichkeitsrechte. Das OLG Frankfurt: Auch das bloße Melden kann Rechtsdienstleistung sein.
Agentur: Rechtsverstoß nach § 3 RDG. Auftraggeber: Vertrag möglicherweise nichtig nach § 134 BGB.
Rechtsanwalt Sindros führt jedes Verfahren. Volle RDG-Konformität. Gerichtliche Schritte jederzeit möglich.
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Weiterführende Informationen: OLG Frankfurt Urteil | Google Bewertungen löschen
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