
Im November 2024 hat das OLG Frankfurt ein Urteil gefällt, das die gesamte Branche verändert. Die Entscheidung betrifft jeden Unternehmer, der einen Dienstleister mit der Entfernung negativer Bewertungen beauftragt.
Das Gericht hat klargestellt, dass das Löschen von Online-Bewertungen im Auftrag Dritter eine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG darstellt. Nur zugelassene Rechtsanwälte dürfen diese Tätigkeit ausüben.
Wer eine Bewertung löschen will, muss juristisch prüfen, ob sie rechtswidrig ist – Abgrenzung von Meinungsfreiheit und Schmähkritik, Prüfung von Tatsachenbehauptungen. All das ist juristische Arbeit.
Der Vertrag könnte nach § 134 BGB nichtig sein. Bereits gezahlte Honorare könnten zurückgefordert werden. Achten Sie darauf, dass Ihr Dienstleister eine anwaltliche Zulassung hat.
Bei Fairebewertungen führt Rechtsanwalt Sindros jedes Löschverfahren persönlich. Das OLG-Urteil bestätigt unseren Ansatz: Bewertungslöschung ist Anwaltsarbeit.
→ Bewertung jetzt rechtssicher löschen lassen
Weiterführende Informationen: RDG und Bewertungslöschung | Google Bewertungen löschen
Über Fairebewertungen
Spezialisierte IT-Anwälte für die rechtssichere Löschung unfairer Online-Bewertungen. Rechtsanwalt Sindros und sein Team haben seit 2012 über 250.000 Bewertungen erfolgreich entfernt.
Rechtsanwalt Sindros gibt Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine ehrliche Einschätzung – kostenlos und unverbindlich.
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