
Die Bewertung ist gelöscht – aber der Schaden bleibt. Können Sie Schadensersatz verlangen? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
1. Bewertung muss rechtswidrig sein. 2. Nachweisbarer Schaden. 3. Verursacher identifizierbar. Schwierigster Punkt: Schadennachweis – Vergleich der Anfragezahlen, dokumentierte Kundenabsagen, Google-Klickraten.
Erfahrungsgemäß einige hundert bis mehrere tausend Euro. Bei Hotels in der Hauptsaison auch deutlich mehr. Zusätzlich möglich: Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Meist ist die schnelle Löschung wirtschaftlich sinnvoller. Schadensersatz empfehlen wir bei nachweislich hohen Schäden und wiederholten Angriffen.
Über Fairebewertungen
Spezialisierte IT-Anwälte für die rechtssichere Löschung unfairer Online-Bewertungen. Rechtsanwalt Sindros und sein Team haben seit 2012 über 250.000 Bewertungen erfolgreich entfernt.
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