
Eine Abmahnung im Briefkasten – wegen einer Google-Bewertung. Dieser Artikel richtet sich an beide Seiten: Bewerter und Unternehmer.
Forderung: Bewertung löschen + Unterlassungserklärung + Anwaltskosten. Unterschreiben Sie nicht vorschnell. Sachliche Kritik auf echter Kundenerfahrung ist durch die Meinungsfreiheit geschützt. Falsche Behauptungen oder Beleidigungen sollten Sie allerdings löschen.
Wenn der Bewerter identifizierbar ist, die Bewertung nachweislich rechtswidrig und der Google-Weg gescheitert. Vorteil: Der Bewerter wird zur Unterlassung verpflichtet. Wir empfehlen meist zunächst die günstigere Löschung über Google – ab 69 € netto.
Über Fairebewertungen
Spezialisierte IT-Anwälte für die rechtssichere Löschung unfairer Online-Bewertungen. Rechtsanwalt Sindros und sein Team haben seit 2012 über 250.000 Bewertungen erfolgreich entfernt.
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