
Ein Mitbewerber platziert unter falschem Namen negative Bewertungen. Das ist rechtswidrig und kann ernsthafte Konsequenzen haben.
Mehrere negative Bewertungen in kurzer Zeit, ähnliche Formulierungen, neue Profile, gleichzeitig wird der Wettbewerber gelobt.
Verstoß gegen UWG, strafbar nach § 186/187 StGB, Verstoß gegen Google-Richtlinien. Unterlassungsklage und Schadensersatz sind möglich.
Ja – über gerichtliche Anordnung kann Google die IP-Adresse herausgeben.
→ Verdächtige Bewertung jetzt prüfen lassen
Weiterführende Informationen: Fake-Bewertungen erkennen | Google Bewertungen löschen
Über Fairebewertungen
Spezialisierte IT-Anwälte für die rechtssichere Löschung unfairer Online-Bewertungen. Rechtsanwalt Sindros und sein Team haben seit 2012 über 250.000 Bewertungen erfolgreich entfernt.
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