
Kurzantwort: Ärzte können Google Bewertungen löschen lassen, wenn sie unwahr, beleidigend, ohne Behandlungskontakt oder datenschutzrechtlich problematisch sind. Besonders bei sensiblen Gesundheitsdaten ist eine sorgfältige Prüfung wichtig.
Arztbewertungen sind heikel. Patienten dürfen ihre Meinung äußern, aber sie dürfen keine falschen Tatsachen behaupten, keine vertraulichen Informationen missbrauchen und keine Praxis ohne echten Kontakt bewerten.
Starke Löschchancen bestehen, wenn der Bewerter nicht in den Praxisdaten auftaucht, ein falscher Behandlungsablauf beschrieben wird, persönliche Beleidigungen gegen den Arzt enthalten sind oder sensible Gesundheitsdaten offengelegt werden. Reine Wartezeitkritik ist meist nicht löschbar.
Ärzte können öffentlich oft nicht vollständig antworten, weil Schweigepflicht und Datenschutz Grenzen setzen. Eine aggressive Antwort kann mehr schaden als nutzen. Deshalb ist eine strukturierte Prüfung besser als eine öffentliche Diskussion.
Wichtig sind interne, datensparsame Prüfungen: War die Person Patient? Gab es einen Termin? Passt der Zeitpunkt? Wurde die behauptete Leistung erbracht? Sensible Patientendaten sollten nicht öffentlich gemacht werden.
Zuerst wird die Bewertung rechtlich und inhaltlich geprüft. Dann wird Google konkret dargelegt, warum die Rezension unzulässig ist. Bei Ablehnung kann nachbegründet werden. FaireBewertungen rechnet nur bei erfolgreicher Löschung ab.
Darf ein Patient negativ bewerten?
Ja, wenn die Bewertung auf einer echten Erfahrung beruht und sachlich bleibt.
Kann ich wegen Schweigepflicht überhaupt reagieren?
Ja, aber vorsichtig. Oft ist eine nichtöffentliche Beanstandung besser.
Sind anonyme Bewertungen löschbar?
Wenn kein Behandlungskontakt zugeordnet werden kann, bestehen gute Chancen.
→ Arzt-Bewertung diskret prüfen lassen
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