Unfaire Jameda-Bewertungen kosten Sie Patienten und gefährden Ihren Praxiserfolg. Unsere spezialisierten IT-Anwälte entfernen rechtswidrige Arztbewertungen – rechtssicher, diskret und ab 149 € netto. Sie zahlen nur bei erfolgreicher Löschung.
Bewertung jetzt kostenlos prüfen lassenJameda-Bewertungen für Ärzte und Zahnärzte sind löschbar, wenn kein Behandlungskontakt bestand, unwahre Tatsachen behauptet werden oder die Bewertung gegen Jameda-Richtlinien verstößt. Die ärztliche Schweigepflicht schützt Sie zusätzlich – falsche Patientenangaben sind oft sofort entfernbar. Kostenlose Prüfung. Kosten ab 69 € netto, nur bei Erfolg. Bearbeitungszeit 5–14 Werktage.
Jameda ist mit über 6 Millionen Bewertungen und rund 275.000 gelisteten Ärzten das größte Arztbewertungsportal Deutschlands. Jeden Monat nutzen Millionen Patienten Jameda, um einen neuen Arzt zu finden. Ihre Jameda-Note ist oft das Erste, was potenzielle Patienten von Ihnen sehen – noch bevor sie Ihre Website besuchen oder zum Hörer greifen.
Das Problem kennen Sie: Ein Patient war unzufrieden mit der Wartezeit, ein anderer hat eine medizinische Entscheidung nicht verstanden, wieder ein anderer war nie in Ihrer Praxis. Die Bewertung ist in zwei Minuten geschrieben – aber der Schaden bleibt über Jahre bestehen. Jede schlechte Bewertung senkt Ihre Gesamtnote und verschiebt Sie in den Jameda-Suchergebnissen nach hinten.
Besonders frustrierend: Als Arzt können Sie sich kaum öffentlich gegen Bewertungen wehren. Die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB verbietet es Ihnen, auf Bewertungen inhaltlich einzugehen und den Sachverhalt richtigzustellen. Genau das macht Ärzte und Zahnärzte zu besonders leichten Zielen für unfaire Bewertungen – und genau deshalb brauchen Sie professionelle Unterstützung.
Senden Sie uns den Link zur Jameda-Bewertung oder einen Screenshot. Rechtsanwalt Sindros prüft die Bewertung kostenlos und unverbindlich auf Verstöße gegen die Jameda-Richtlinien und geltendes Recht. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung – inklusive realistischer Erfolgsaussichten.
Bei positiver Einschätzung erstellen wir eine individuell begründete Löschaufforderung. Jameda unterliegt als deutsches Unternehmen den Vorgaben des Bundesgerichtshofs zur Prüfpflicht bei beanstandeten Bewertungen. Das heißt: Jameda muss unsere Beanstandung prüfen und den Bewerter zur Stellungnahme auffordern. Kann der Bewerter keinen Behandlungskontakt nachweisen, muss Jameda die Bewertung entfernen.
Erst wenn die Bewertung tatsächlich von Jameda entfernt wurde, stellen wir Ihnen 149 € netto in Rechnung. Wird die Bewertung nicht gelöscht, entstehen Ihnen keine Kosten. Das ist unser Versprechen.
Die Rechtsprechung zu Jameda-Bewertungen ist in Deutschland weit entwickelt. Zahlreiche Urteile – bis hin zum Bundesgerichtshof – haben klargestellt, unter welchen Umständen Jameda Bewertungen entfernen muss:
Der häufigste und stärkste Löschgrund. Der BGH hat entschieden, dass Jameda den Bewerter zum Nachweis auffordern muss. Kann er keinen Behandlungskontakt belegen, muss die Bewertung gelöscht werden.
Falsche Aussagen über Wartezeiten, Behandlungsmethoden, Diagnosen oder Kosten. Über uns als Anwälte können Sie die Unwahrheit darlegen, ohne Ihre Schweigepflicht zu verletzen.
Sachliche Kritik an einer Behandlung ist zulässig – persönliche Herabwürdigungen des Arztes oder Praxispersonals jedoch nicht. Die Grenze zur Schmähkritik ist bei Arztbewertungen schnell überschritten.
Manchmal können Sie eine unwahre Bewertung nicht widerlegen, ohne gegen § 203 StGB zu verstoßen. Unsere Anwälte kennen juristische Wege, Jameda dennoch zur Löschung zu bewegen.
Eine schlechte Note ohne jede Begründung kann unter bestimmten Umständen angreifbar sein – insbesondere wenn kein Behandlungskontakt nachweisbar ist.
Patienten, deren medizinisch nicht indizierter Behandlungswunsch abgelehnt wurde, bewerten aus Frust negativ. Diese Bewertungen sind angreifbar.
Nicht der Patient, sondern Angehörige bewerten. Da der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient besteht, kann die Bewertungsberechtigung in Frage gestellt werden.
Als Arzt stehen Sie bei negativen Bewertungen vor einem einzigartigen Problem: Die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB verbietet es Ihnen, öffentlich auf Bewertungen zu reagieren und den Sachverhalt richtigzustellen. Sie können nicht erklären, warum eine bestimmte Behandlungsentscheidung getroffen wurde. Sie können nicht darlegen, dass der Patient den Termin versäumt hat. Sie können nicht einmal bestätigen, dass die Person überhaupt Patient war.
Das wissen unfaire Bewerter – und nutzen es aus.
Genau hier liegt der Vorteil der anwaltlichen Vertretung: Als Ihre Anwälte können wir Jameda gegenüber den Sachverhalt darlegen, ohne dass Sie Ihre Schweigepflicht verletzen. Die Kommunikation läuft ausschließlich über uns. Wir wissen, wie wir Jameda die relevanten Informationen mitteilen können, ohne Patientendaten preiszugeben. In vielen Fällen genügt es, den Behandlungskontakt substantiiert zu bestreiten – den Rest muss dann der Bewerter liefern.
Die gesamte Kommunikation mit Jameda läuft über Rechtsanwalt Sindros. Zu keinem Zeitpunkt werden Patientendaten offengelegt. Sie als Arzt bleiben vollständig geschützt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Jameda eine Prüfpflicht hat, wenn ein Arzt eine Bewertung substantiiert beanstandet. Jameda muss den Bewerter auffordern, den Behandlungskontakt nachzuweisen. Bleibt der Nachweis aus, muss die Bewertung gelöscht werden.
Der BGH urteilte, dass Jameda Ärzte nicht gegen ihren Willen mit einem Profil listen darf, wenn gleichzeitig zahlende Ärzte bevorzugt dargestellt werden. Dieses Urteil stärkte die Rechte der Ärzte gegenüber der Plattform insgesamt.
In jüngeren Urteilen haben verschiedene Landgerichte die Anforderungen an Jamedas Prüfpflichten weiter verschärft. Jameda muss bei einer konkreten Beanstandung durch einen Anwalt nachweislich und gründlich prüfen – eine bloße Weiterleitung mit Standardformular reicht nicht aus.
Diese Rechtsprechung nutzen wir in jedem einzelnen Löschverfahren und verweisen auf die konkreten Entscheidungen, die auf Ihren Fall zutreffen.
Bei Jameda besonders stark dank klarer BGH-Rechtsprechung
Festpreis pro erfolgreicher Löschung
Kein Risiko für Ihre Praxis
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Wir kommunizieren für Sie, ohne Patientendaten preiszugeben
RA Sindros kennt die Jameda-Rechtsprechung im Detail
Unfaire Jameda-Bewertungen treffen Ärzte aller Fachrichtungen. Wir unterstützen unter anderem:
Die am häufigsten bewertete Fachgruppe auf Jameda
Wo die Arzt-Patienten-Beziehung besonders persönlich ist
Wenn Patienten mit dem Behandlungsergebnis unzufrieden sind
Hohe Erwartungen führen zu harten Bewertungen
Besonders sensible Fachbereiche
Wo die Schweigepflicht besonders streng wiegt
Schutz für mehrere Ärzte gleichzeitig
Auch stationäre Einrichtungen werden bewertet
Jede unfaire Bewertung auf Jameda kostet Sie Patienten. Sie müssen das nicht hinnehmen. Senden Sie uns den Link – Rechtsanwalt Sindros gibt Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine ehrliche Einschätzung. Kostenlos, unverbindlich und unter Wahrung Ihrer Schweigepflicht.
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