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GoWork Bewertungen löschen: Was Arbeitgeber gegen falsche oder rechtswidrige Kommentare tun können

10 Min.Fairebewertungen
GoWork Bewertungen löschen: Was Arbeitgeber gegen falsche oder rechtswidrige Kommentare tun können

„Schlechteste Führung überhaupt.“ „Finger weg von diesem Arbeitgeber.“ „Hier wird nur Druck gemacht.“

Arbeitgeberbewertungen treffen Unternehmen an einer empfindlichen Stelle. Sie wirken nicht nur auf Kunden, sondern direkt auf Bewerber, Fachkräfte und das eigene Team.

Kein Wunder, dass immer mehr Firmen suchen: GoWork Bewertungen löschen – geht das?

Ja, einzelne Kommentare können gemeldet und unter bestimmten Voraussetzungen entfernt oder moderiert werden. Aber GoWork macht ebenso klar: Eine Meldung bedeutet nicht automatisch Löschung. Und ganze Unternehmensprofile werden grundsätzlich nicht einfach entfernt.

Wer Erfolg haben will, muss genau arbeiten.

Was GoWork selbst zur Löschung sagt

Auf seiner aktuellen Kontakt- und Transparenzseite beantwortet GoWork die Frage ungewöhnlich direkt.

Wenn eine Bewertung gemeldet wird, prüft das Admin-Team, ob sie gegen die Forenregeln verstößt. Die Plattform kann Inhalte vollständig entfernen oder teilweise moderieren.

Gleichzeitig sagt GoWork: Nicht jede gemeldete Bewertung wird gelöscht.

Auch ganze Unternehmensprofile werden nach den veröffentlichten Informationen grundsätzlich nicht gelöscht. GoWork begründet das damit, dass Nutzer Unternehmensprofile erstellen, um Erfahrungen und Meinungen auszutauschen, und dass eine vollständige Entfernung als Zensur betrachtet werde.

Für Arbeitgeber heißt das: Nicht das Profil bekämpfen. Den konkreten problematischen Inhalt prüfen.

Wann GoWork Inhalte nach eigenen Regeln entfernen kann

Der Transparenzbericht nennt verschiedene Gründe, bei denen Inhalte gelöscht oder moderiert werden können.

Dazu gehören unter anderem Inhalte, die:

  • gegen geltendes Recht verstoßen,
  • verleumderisch oder diskriminierend sind,
  • Gewalt fördern,
  • Spam oder unerlaubte Werbung darstellen,
  • betrügerischen Zwecken dienen,
  • Phishing oder schädliche Software fördern.

Das ist eine breite Liste. Entscheidend bleibt aber immer der konkrete Text.

Schlechte Führung ist nicht automatisch rechtswidrig

Nehmen wir die Aussage:

„Die Führung war für mich chaotisch und respektlos.“

Das ist in erster Linie eine wertende Aussage. Ein Arbeitgeber kann sie völlig anders sehen. Trotzdem kann sie von der Meinungsfreiheit geschützt sein.

Anders ist es bei einer Aussage wie:

„Die Firma zahlt grundsätzlich keinen Lohn aus.“

Das ist eine überprüfbare Tatsachenbehauptung. Ist sie nachweislich falsch, hat der Arbeitgeber deutlich stärkere Argumente.

Der Unterschied zwischen Meinung und Tatsache ist deshalb auch bei Arbeitgeberportalen zentral.

Ex-Mitarbeiter dürfen kritisch sein

Viele Unternehmen reagieren besonders empfindlich, wenn sie wissen, welcher ehemalige Mitarbeiter hinter einer Bewertung steckt.

Doch ein ehemaliger Arbeitnehmer darf seine Erfahrungen grundsätzlich kritisch schildern.

Der Umstand, dass die Beziehung im Streit endete, macht die Rezension nicht automatisch unzulässig.

Relevant wird es, wenn:

  • objektiv falsche Tatsachen behauptet werden,
  • interne oder vertrauliche Informationen rechtswidrig veröffentlicht werden,
  • Personen beleidigt werden,
  • die Bewertung gar nicht auf einer echten Beschäftigung oder Bewerbung beruht,
  • strafbare Vorwürfe ohne Grundlage verbreitet werden.

„Der war nie bei uns beschäftigt“ – ein starker Ansatz?

Möglicherweise.

Wenn ein Unternehmen überzeugend darlegen kann, dass eine Person nie Arbeitnehmer, Bewerber oder sonstiger Kontakt war, stellt sich die Frage nach der Echtheit der Erfahrung.

Aber auch hier gilt: Nutzer können anonym oder unter Pseudonym auftreten. Ein unbekannter Nutzername beweist nichts.

Besser ist eine Prüfung anhand des Inhalts:

  • genannte Abteilung existiert nicht,
  • genannter Standort ist falsch,
  • behauptete Arbeitszeiten gibt es nicht,
  • beschriebene Führungskraft war zu diesem Zeitpunkt nicht beschäftigt,
  • das genannte Gehaltssystem existiert nicht.

Solche objektiven Widersprüche sind wertvoller als bloße Vermutungen.

GoWork verlangt individuelle Begründungen

Auf der Kontaktseite erklärt GoWork ausdrücklich, dass nicht einfach alle Bewertungen eines Profils pauschal gemeldet werden können. Für jeden Kommentar sei eine konkrete Begründung wichtig.

Das ist ein zentraler Praxistipp.

Wer zehn negative Kommentare mit demselben Standardsatz meldet, verschenkt Substanz.

Besser ist für jeden Eintrag eine eigene Akte:

  • Bewertungstext,
  • Datum,
  • URL,
  • problematische Passagen,
  • Gegenbelege,
  • konkrete Regelverletzung.

Wie schnell antwortet GoWork?

GoWork schreibt auf seiner Kontaktseite, dass Antworten normalerweise innerhalb von 3 bis 7 Tagen erfolgen, bei hohem Anfragevolumen aber länger dauern können.

Das ist keine garantierte Bearbeitungsfrist. Unternehmen sollten daher wichtige Fälle dokumentieren und nicht nach 24 Stunden davon ausgehen, dass nichts passiert.

Kann GoWork die IP-Adresse des Rezensenten herausgeben?

Nach den veröffentlichten Informationen: nicht einfach an Unternehmen.

GoWork erklärt, dass nur Polizei und Gerichte bei Verdacht auf eine Straftat IP-Adressen von Nutzern anfordern können. Unternehmen oder sonstige Dritte erhalten diese Daten nicht einfach auf Nachfrage.

Das ist wichtig, weil manche Arbeitgeber glauben, eine Plattform müsse ihnen den Namen eines anonymen Kritikers nennen.

So funktioniert es nicht.

Wann eine Anzeige sinnvoll sein kann

Eine schlechte Arbeitgeberbewertung allein ist kein Strafverfahren.

Anders kann es aussehen, wenn konkrete strafrechtlich relevante Inhalte vorliegen – etwa Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung nach §§ 185 bis 187 StGB.

Aber auch hier sollte sorgfältig geprüft werden.

„Schlechtester Chef der Welt“ ist drastisch, aber typischerweise eine Wertung.

„Der Geschäftsführer unterschlägt systematisch Löhne“ enthält einen konkreten Vorwurf, der je nach Kontext als Tatsachenbehauptung verstanden werden kann.

Die rechtliche Bewertung hängt vom Gesamtzusammenhang ab.

Was Arbeitgeber öffentlich antworten sollten

Eine gute Antwort richtet sich nicht nur an den Rezensenten. Sie richtet sich vor allem an zukünftige Bewerber.

Schlecht:

„Sie sind nur sauer, weil wir Sie entlassen haben.“

Besser:

„Wir nehmen Kritik an unserer Führung und Kommunikation ernst. Einige der geschilderten Punkte können wir so nicht nachvollziehen. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes besprechen wir individuelle Beschäftigungsverhältnisse nicht öffentlich. Wir bieten ehemaligen und aktuellen Mitarbeitenden jederzeit ein direktes Gespräch an.“

Damit zeigt das Unternehmen Haltung, ohne vertrauliche Daten zu veröffentlichen.

Was bei erfundenen Tatsachen zählt

Wenn ein Kommentar behauptet:

„Im Unternehmen gibt es keine Pausen“

und der Arbeitgeber kann Arbeitszeitregelungen, Pausenpläne und Betriebsvereinbarungen vorlegen, liegt zumindest ein konkreter Gegenbeleg vor.

Aber Vorsicht: Ein Dokument beweist nicht automatisch, dass die Regel im Alltag immer eingehalten wurde.

Genau deshalb müssen Bewertungen im Kontext geprüft werden.

GoWork Bewertungen löschen – der praktische Ablauf

Schritt 1: Inhalt sichern

Screenshot, Datum, Profil, URL.

Schritt 2: Problematische Aussagen markieren

Nicht die gesamte Rezension pauschal angreifen.

Schritt 3: Aussage einordnen

Meinung? Tatsache? Beleidigung? vertrauliche Information?

Schritt 4: Gegenbelege sammeln

Nur notwendige Unterlagen. Datenschutz beachten.

Schritt 5: Bewertung individuell melden

GoWork verlangt konkrete Gründe pro Kommentar.

Schritt 6: Entscheidung dokumentieren

E-Mail, Moderationsentscheidung, geänderte Fassung.

Schritt 7: Bei schwerem Rechtsverstoß rechtlich prüfen

Insbesondere bei strafrechtlichen Vorwürfen, Geschäftsgeheimnissen oder gezielter Rufschädigung.

Was der Digital Services Act zusätzlich bedeutet

Der DSA verlangt von Hostingdiensten Mechanismen für Meldungen mutmaßlich rechtswidriger Inhalte. Meldungen sollen hinreichend präzise und ausreichend begründet sein.

Das passt exakt zu dem, was auch in der Praxis funktioniert: Ein konkreter Hinweis ist stärker als ein pauschales „Bitte löschen“.

Unternehmen sollten daher in rechtlich relevanten Fällen immer klar benennen:

  • welcher Inhalt beanstandet wird,
  • wo er zu finden ist,
  • warum er rechtswidrig sein soll,
  • welche Belege existieren.

Die fünf größten Fehler von Arbeitgebern

1. Jede Kritik als Fake bezeichnen

Das wirkt defensiv und schwächt echte Beschwerden.

2. Den mutmaßlichen Ex-Mitarbeiter öffentlich identifizieren

Das kann Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte verletzen.

3. Mit rechtlichen Schritten drohen, bevor geprüft wurde

Das eskaliert schnell.

4. Alle Bewertungen gleichzeitig pauschal melden

GoWork verlangt individuelle Gründe.

5. Bewertungsmanagement nur als Löschung verstehen

Manchmal ist eine gute öffentliche Reaktion wertvoller als eine erfolglose Löschforderung.

Employer Branding beginnt nicht bei fünf Sternen

Ein Unternehmen mit ausschließlich perfekten Bewertungen wirkt nicht automatisch glaubwürdiger.

Bewerber wissen, dass kein Arbeitsplatz perfekt ist.

Entscheidend ist, wie ein Unternehmen mit Kritik umgeht.

Eine professionelle, ruhige Antwort kann sogar Vertrauen schaffen – besonders dann, wenn der negative Kommentar sichtbar emotional geschrieben ist.

Praxisbeispiel: Wenn eine Bewertung teilweise wahr und teilweise falsch ist

Ein ehemaliger Mitarbeiter schreibt: „Die Führung ist chaotisch, Überstunden werden nie bezahlt und die Firma hat 2025 allen Mitarbeitern das Weihnachtsgeld gestrichen.“

Der erste Teil ist eine Wertung. Der zweite und dritte Teil enthalten überprüfbare Tatsachen. Vielleicht gab es in einzelnen Fällen Streit über Überstunden, aber Weihnachtsgeld wurde nachweislich gezahlt.

Ein pauschaler Löschantrag gegen die gesamte Rezension wäre möglicherweise zu grob. Sinnvoller ist, genau zu benennen, welche Tatsachen objektiv falsch sind und welche Belege existieren. GoWork weist selbst darauf hin, dass Administratoren Inhalte auch teilweise moderieren können.

Was Unternehmen intern vorbereiten sollten

Arbeitgeberbewertungen betreffen häufig Themen, die nicht in der Marketingabteilung beantwortet werden können. Deshalb sollte ein internes Verfahren festlegen, wer bei Beschwerden beteiligt wird. Typisch sind HR, Geschäftsführung, Datenschutz und – bei rechtlich schwierigen Fällen – juristische Beratung.

Eine gute interne Fallakte enthält:

  • den Originaltext,
  • die mögliche Beschäftigungsperiode,
  • relevante Betriebsvereinbarungen oder Richtlinien,
  • objektive Gegenbelege,
  • die bisherige Kommunikation mit GoWork,
  • eine Freigabe für die öffentliche Antwort.

Das verhindert, dass HR öffentlich etwas schreibt, was später nicht mit den tatsächlichen Unterlagen übereinstimmt.

Arbeitgeber sollten nicht versuchen, Kritik „wegzubewerten“

Der Versuch, negative Arbeitgeberbewertungen durch organisierte positive Reviews von Mitarbeitern zu überdecken, kann die Glaubwürdigkeit weiter beschädigen. Nachhaltiger ist ein offener Prozess: echte Mitarbeiter um freiwilliges Feedback bitten, keine Sternezahl vorgeben und keine Belohnung an eine positive Bewertung knüpfen.

Fazit: GoWork Bewertungen löschen – gezielt statt pauschal

Wer GoWork Bewertungen löschen möchte, sollte die Erwartungen richtig setzen.

Einzelne Bewertungen können gemeldet und bei Regel- oder Rechtsverstößen entfernt oder moderiert werden. Eine Meldung garantiert aber keine Löschung. Ganze Unternehmensprofile werden nach den aktuellen GoWork-Hinweisen grundsätzlich nicht einfach entfernt.

Der stärkste Weg ist deshalb:

konkrete Aussage identifizieren, Beweise sichern, individuell begründen, sachlich bleiben.

Ein Arbeitgeber schützt seinen Ruf nicht dadurch, dass jede Kritik verschwindet. Er schützt ihn dadurch, dass falsche Inhalte konsequent geprüft und berechtigte Kritik professionell beantwortet werden.

Quellen

KI-Transparenzhinweis

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung generativer KI erstellt, von einem Menschen redaktionell überarbeitet und anhand der genannten Quellen geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Das Titelbild wurde ebenfalls mit generativer KI erstellt und menschlich geprüft. Im Bild ist der Hinweis „KI-generiertes Bild · menschlich geprüft“ sichtbar ausgewiesen.

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