
„Entweder Sie erstatten mir den vollen Betrag, oder ich schreibe eine 1-Stern-Bewertung auf Google." Bewertungserpressung ist ein wachsendes Problem – und strafbar.
Jemand droht mit einer negativen Bewertung, um Rabatt, Erstattung oder andere Vorteile zu erzwingen. Wichtig: Einfache Unzufriedenheit ist keine Erpressung – erst das Druckmittel macht es strafbar.
Die Drohung erfüllt den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB), in schweren Fällen Erpressung (§ 253 StGB).
1. Dokumentieren Sie alles (Screenshots, Protokolle). 2. Geben Sie nicht nach. 3. Schalten Sie einen Anwalt ein. Bei dokumentierter Drohung haben wir einen besonders starken Hebel für die Löschung.
Über Fairebewertungen
Spezialisierte IT-Anwälte für die rechtssichere Löschung unfairer Online-Bewertungen. Rechtsanwalt Sindros und sein Team haben seit 2012 über 250.000 Bewertungen erfolgreich entfernt.
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