
Ein Firmenprofil taucht bei golocal auf. Vielleicht wurde es nie selbst angelegt. Vielleicht ist die Adresse falsch. Vielleicht stehen dort alte Bewertungen. Und dann kommt die Frage: golocal Eintrag löschen – wie geht das?
Die überraschende Antwort lautet: Zuerst muss geklärt werden, was genau gelöscht werden soll.
Denn bei golocal sind mindestens drei Dinge zu unterscheiden:
1. der Nutzeraccount,
2. der Unternehmens- beziehungsweise Location-Eintrag,
3. einzelne Bewertungen.
Wer diese drei Ebenen vermischt, schreibt schnell an die falsche Stelle oder stellt einen Antrag, den die Plattform so gar nicht vorsieht.
Das ist der einfachste Fall.
In der aktuellen golocal-Hilfe steht, dass Nutzer ihren Account per E-Mail an info@golocal.de löschen lassen können. Dazu sollen der golocal-Nutzername und die im Account verwendete E-Mail-Adresse angegeben werden.
Wichtig: Das ist die Löschung des Nutzerkontos – nicht automatisch die Entfernung eines Unternehmensprofils oder aller fremden Bewertungen über ein Unternehmen.
Hier wird es komplizierter.
golocal arbeitet mit Standort- und Verzeichnisdaten. Die Hilfe erklärt, dass Nutzer über „Locationdaten ändern“ Änderungen mitteilen können. Bei privaten Anschlüssen, die irrtümlich als gewerblicher Eintrag übernommen wurden, nennt golocal ausdrücklich zwei Wege:
Die Plattform weist dabei darauf hin, dass ein Eintrag später erneut geliefert werden kann, wenn die ursprüngliche Datenquelle nicht korrigiert wurde.
Das ist ein wichtiger Praxispunkt.
Wer einen golocal Eintrag löschen möchte, sollte deshalb zuerst prüfen: Woher stammen die Daten?
Ein Bewertungsportal erfüllt eine Informationsfunktion. Unternehmen können deshalb nicht automatisch verlangen, dass jede öffentliche Erwähnung gelöscht wird, nur weil sie die Darstellung nicht wünschen.
Anders ist es bei falschen Daten, nicht mehr existierenden Betrieben, privaten Anschlüssen, doppelten Einträgen oder einer klaren Fehlzuordnung.
Dann sollte die Beanstandung konkret sein:
Je eindeutiger der Sachverhalt, desto leichter lässt er sich bearbeiten.
Das ist wieder eine andere Baustelle.
Die golocal-Hilfe sagt ausdrücklich: Ein begründungsloses Entfernen einer Bewertung ist nicht möglich. Negative Bewertungen sind grundsätzlich Teil der freien Meinungsäußerung.
Aber: Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen oder bei rechtswidrigen Inhalten behält sich golocal eine Löschung vor.
Dafür gibt es unter den Bewertungen die Funktion „Problem melden“ beziehungsweise das von golocal beschriebene „Unzumutbar-Fähnchen“.
Laut Plattform geht die Meldung an die Beschwerdeabteilung. golocal beschreibt in seiner Hilfe, dass bei einer Beschwerde des Inhabers der Nutzer zur Stellungnahme einbezogen werden kann.
Die Netiquette ist erstaunlich konkret.
golocal verlangt, dass Bewertungen auf eigenen Erfahrungen beruhen und wahrheitsgemäß sind. Bei negativen Bewertungen sollen Tatsachen im Bestreitensfall belegbar sein.
Die Plattform nennt unter anderem problematische Inhalte wie:
Besonders deutlich ist ein Satz in der Netiquette: golocal erklärt, Bewertungen und Profile sogenannter Online-Reputation-Management-Agenturen zu löschen, wenn Bewertungen gegen Geld an Kunden verkauft werden.
Das zeigt, wie sensibel die Plattform auf Manipulation reagiert.
Hier hat golocal eine Regel, die viele Unternehmer nicht kennen.
Nach der aktuellen Hilfe können Unternehmensinhaber, sofern sie Selbstständige oder Einzelunternehmer sind, beantragen, dass Bewertungen, die zum Zeitpunkt des Antrags älter als vier Jahre sind, nicht mehr in die Gesamtbewertung einfließen. golocal beschreibt, dass die betroffenen Bewertungen im Zuge dieses Prozesses gelöscht werden.
Aber Achtung:
Das ist kein Trick zur Sterneoptimierung, sondern eine Entscheidung, die vorher rechnerisch geprüft werden sollte.
Eintrag vollständig dokumentieren.
Adresse, Telefonnummer, Firmenname, Branche, Öffnungszeiten, Status des Unternehmens.
Stammen die Angaben möglicherweise aus einem öffentlichen Verzeichnis oder einem Partner?
Wenn nur Daten falsch sind, ist eine Korrektur oft sinnvoller als ein Löschantrag.
Zum Beispiel bei einem privaten Anschluss, einer doppelten Location oder einem nicht mehr existierenden Betrieb.
Nicht den ganzen Eintrag angreifen.
Stattdessen die konkrete Bewertung über die vorgesehene Meldefunktion beanstanden.
Eine gute Meldung enthält:
Schwach wäre:
„Diese Bewertung schädigt uns und muss weg.“
Stärker wäre:
„Die Bewertung behauptet, unser Betrieb habe am 3. Mai geöffnet gehabt und den Kunden abgewiesen. An diesem Tag war das Unternehmen nachweislich wegen Betriebsferien geschlossen. Anbei finden Sie den entsprechenden Hinweis und die dokumentierten Öffnungszeiten.“
Ja.
Wenn eine Rezension auf einer echten Erfahrung beruht und sich im Rahmen zulässiger Meinungsäußerung bewegt, ist die Tatsache, dass sie negativ ist, kein Löschgrund.
Das entspricht auch dem Grundgedanken der Rechtsprechung zu Bewertungsportalen.
Portale sollen gerade nicht nur Lob sammeln. Sonst wären sie wertlos.
Auch bei golocal kann die Frage nach dem echten Kontakt entscheidend sein.
Der Bundesgerichtshof hat im Fall VI ZR 1244/20 für ein anderes Bewertungsportal klargestellt, dass die Rüge fehlenden Gästekontakts grundsätzlich Prüfpflichten auslösen kann.
Das Urteil gilt nicht als automatische Löschregel für jedes Portal. Aber es zeigt, dass die Echtheit des zugrunde liegenden Kontakts rechtlich erheblich sein kann.
Das hängt vom Einzelfall ab.
Bei einem klaren Rechtsverstoß können neben dem internen Beschwerdeweg rechtliche Ansprüche in Betracht kommen. Bei bloßer Unzufriedenheit nicht.
Vor einer Eskalation sollte geprüft werden:
Ohne diese Vorarbeit wird aus einem Löschwunsch schnell eine Sackgasse.
Diese Frage ist oft entscheidender als die Löschung selbst.
Ein aktuelles, korrektes Profil mit sachlich beantworteten Bewertungen kann für ein Unternehmen wertvoller sein als der Versuch, jede Spur des Eintrags zu entfernen.
Löschen sollte deshalb nicht Reflex sein.
Bei falschen Stammdaten: korrigieren.
Bei einem falschen privaten Eintrag: Entfernung prüfen.
Bei einzelnen problematischen Bewertungen: gezielt melden.
Bei zulässiger Kritik: professionell antworten.
Das beschädigt die Glaubwürdigkeit und kann gegen Plattformregeln verstoßen.
Das erzeugt häufig mehr Aufmerksamkeit für die negative Bewertung.
Präzision erhöht die Chance auf eine sachliche Prüfung.
Wenn falsche Stammdaten regelmäßig aus einem anderen Verzeichnis geliefert werden, kann der Fehler sonst wieder auftauchen.
Ein Restaurant wurde dauerhaft aufgegeben, doch der alte golocal-Eintrag zeigt weiterhin Telefonnummer und Öffnungszeiten. In einem solchen Fall sollte nicht über die Bewertungsfunktion argumentiert werden, sondern über die Stammdaten: dauerhafte Schließung dokumentieren, aktuelle Register- oder Webinformationen beifügen und eine Korrektur beziehungsweise Entfernung des veralteten Eintrags beantragen.
Wichtig ist die Quelle der Daten. Wenn ein Verzeichnispartner den alten Datensatz immer wieder liefert, reicht eine Korrektur nur bei golocal möglicherweise nicht aus. Dann muss zusätzlich die Ursprungsquelle korrigiert werden.
Ein Handwerksbetrieb hat ein korrektes golocal-Profil, aber eine Rezension behauptet, Mitarbeiter hätten Bargeld ohne Rechnung verlangt. Der Unternehmer will deshalb den gesamten Eintrag löschen lassen. Das wäre der falsche Ansatz.
Richtig ist, die konkrete Bewertung zu melden, den beanstandeten Satz zu kennzeichnen und Gegenbelege vorzulegen. Das Unternehmensprofil selbst ist nicht das Problem.
Ein Einzelunternehmer hat zehn alte Bewertungen, davon sechs positiv und vier negativ. golocal eröffnet nach seinen aktuellen Hinweisen die Möglichkeit, für Bewertungen älter als vier Jahre einen Antrag zu stellen, damit diese nicht mehr in die Gesamtbewertung einfließen; dabei werden die betroffenen Bewertungen im beschriebenen Prozess gelöscht.
Wer nur auf die vier negativen Altbewertungen schaut, kann sich verrechnen. Wenn auch sechs positive Bewertungen verschwinden, kann sich der Durchschnitt sogar verschlechtern. Vor dem Antrag sollte deshalb der aktuelle und der hypothetische Durchschnitt berechnet werden.
Eine sachliche Nachricht sollte enthalten:
Je klarer die Anfrage, desto geringer das Risiko, dass Stammdatenkorrektur, Account-Löschung und Bewertungsbeschwerde miteinander vermischt werden.
Wer golocal Eintrag löschen sucht, meint oft drei verschiedene Dinge.
Den eigenen Nutzeraccount kann man nach den aktuellen golocal-Hinweisen per E-Mail löschen lassen. Einen falschen Location-Eintrag sollte man über Datenkorrektur beziehungsweise bei echtem Löschgrund gezielt beanstanden. Einzelne Bewertungen werden nicht grundlos entfernt, können aber bei Regel- oder Rechtsverstößen über „Problem melden“ geprüft werden.
Der wichtigste Tipp lautet deshalb:
Nicht „alles weg“ fordern.
Sondern genau benennen, welcher Inhalt falsch ist, warum er falsch ist und welcher konkrete Schritt erforderlich ist.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung generativer KI erstellt, von einem Menschen redaktionell überarbeitet und anhand der genannten Quellen geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Das Titelbild wurde ebenfalls mit generativer KI erstellt und menschlich geprüft. Im Bild ist der Hinweis „KI-generiertes Bild · menschlich geprüft“ sichtbar ausgewiesen.
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