
Die Kündigung ist kaum ausgesprochen, schon erscheint eine vernichtende 1-Stern-Bewertung auf Ihrem Google-Profil. Potenzielle Kunden können nicht unterscheiden, ob die Bewertung von einem echten Kunden oder einem verärgerten Ex-Mitarbeiter stammt.
Google-Bewertungen erreichen Ihre Kunden – die Menschen, die direkt über Ihren Umsatz entscheiden. Eine schlechte Google-Bewertung schadet doppelt: Sie verlieren Kunden und gleichzeitig potenzielle Bewerber.
Google-Bewertungen sollen Kundenerfahrungen widerspiegeln. Eine Bewertung durch einen ehemaligen Mitarbeiter, der nie Kunde war, verstößt gegen die Google-Richtlinien. Weitere Gründe: unwahre Behauptungen, Schmähkritik, Verschwiegenheitsvereinbarung, zweckwidrige Nutzung.
Nehmen Sie in Aufhebungsverträge eine Klausel auf, die das Verfassen negativer Bewertungen untersagt. Dokumentieren Sie den Zeitpunkt jeder Kündigung.
Über Fairebewertungen
Spezialisierte IT-Anwälte für die rechtssichere Löschung unfairer Online-Bewertungen. Rechtsanwalt Sindros und sein Team haben seit 2012 über 250.000 Bewertungen erfolgreich entfernt.
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