Die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg verändert die Spielregeln hinsichtlich der Transparenz auf Bewertungsportalen grundlegend. Die Frage, ob man über frühere Arbeitgeber öffentlich schlechte Bewertungen verfassen darf, muss nun sorgfältiger bedacht werden. Das OLG hat nämlich entschieden, dass Arbeitgeber das Recht haben, die Namen negativ bewertender Personen einzufordern, um die Aussagen überprüfen zu können. Anonymität ist dabei nicht länger gewährleistet.
Diese Entwicklung ist das Resultat eines rechtlichen Sieges eines Unternehmens gegen Kununu, eine Plattform für Arbeitgeberbewertungen. Kununu sieht sich allerdings ungerecht behandelt und kündigt an, sich gegen diese Entscheidung zu wehren. Bisher mussten Arbeitgeber negative Äußerungen hinnehmen, ohne die Authentizität anzuzweifeln. Nach dem neuen Urteil des Hamburger Gerichts müssen Bewertungsportale beleumundeter Klarnamen preisgeben oder die Kritik entfernen, falls dessen Echtheit in Zweifel steht.
Kununu, welches Mitarbeitern und Bewerbern die Möglichkeit gibt, Unternehmen anonym zu bewerten, verlangte von einem Arbeitgeber konkrete Belege für eine mögliche Rechtsverletzung durch eine Bewertung. Diese konnten nicht vorgelegt werden, und Kununu ließ die Bewertung stehen. Erst das OLG Hamburg bestätigte den Anspruch der Arbeitgeberin, dass, wenn Zweifel an der Authentizität einer Bewertung bestehen, die Anonymität des Bewertenden aufgehoben oder die Bewertung gelöscht werden muss.
Es ist wichtig zu bedenken, dass der Gerichtsbeschluss noch nicht endgültig ist und Kununu bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet hat. Das Urteil im Eilverfahren hat die potenzielle Konsequenz, dass Bewertende bei negativen Kommentaren die Aufhebung ihrer Anonymität riskieren. Wir stehen nun vor einer Situation, in der wir die nächsten Schritte des Hauptsacheverfahrens abwarten und beobachten müssen, wie sich dies auf den Datenschutz und die Anonymität auf Bewertungsportalen auswirken wird.
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